Begleithundeprüfung

 

Bevor man überhaupt eine Prüfung absolvieren darf, muss jeder Hundeführer in seiner Laufbahn einmal einen verbandseigenen Sachkun-denachweis bestehen. Dieser Sachkundenach-weis besteht aus einem theoretischen Teil, in dem 30 Prüfungsfragen aus den Bereichen Kynologie  (Zucht, Pflege, Verhalten, Erziehung und Krankheiten), Grundausbildung des Hundes und Verbandswesen abgefragt werden.

 

 


Alle unsere Prüfungen sind reklementiert. Wir arbeiten nach einer internationalen Prüfungsordnung, die vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) vorgegeben wird. Diese beinhaltet u.a., dass jeder Hund gechipt und geimpft sein muss. Versicherungs- und Steuernachweis müssen ebenfalls nachgewiesen werden.

Zu Beginn der Begleithundeprüfung (dieses gilt auch für alle weiterführenden Prüfungen) wird von einem Leistungsrichter die sogenannte Unbefangenheitsprobe durchgeführt. Hier gilt als oberstes Gebot:  Im Rahmen der Identitätskontrolle ( Chipkontrolle) muss der Hund sozial verträglich gegenüber Personen und Artgenossen sein. Zeigt sich ein Hund aggressiv, so wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.

Auf dem Vereinsgelände folgt der Teil der sogenannten Unterordnung.

Hier soll der Hund hochmotiviert in den Bereichen Leinenführigkeit (der Hund geht an der Leine freudig auf der linken Seite in Kniehöhe am Fuß) und Freifolge (der Hund geht ohne Leine auf der linken Seite in Kniehöhe am Fuß) vorgeführt werden. Weitere Übungen folgen, in denen die Hörzeichen Sitz, Platz und deren Ausführungen vorzuführen sind. Hierbei wird großer Wert darauf gelegt, dass die Hunde selbstbewusst und freudig in Harmonie mit ihrem Hundeführer arbeiten.

Nach Abschluss der Übungen auf dem Vereinsgelände folgt der sogenannte Straßenteil. Hierbei wird das Verhalten des Hundes gegenüber Personen, Personengruppen, Joggern, Fahrradfahrern, Autos und Kindern außerhalb des Vereinsgeländes und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geprüft. Auch hier darf sich der Hund nicht aggessiv oder ängstlich zeigen.