Gebrauchhundeprüfung

Traditionell, seit über 60 Jahren, bilden wir unsere Hunde in diesem Bereich als Hauptsportart aus.

Hierfür eignen sich Hunde mit einem sehr hohen Spiel- und Beutetrieb. Das Ziel ist es einen hochmotivierten Hund, der zuver-lässig und sehr kortrekt die gefor-derten Übungen erarbeitet, auszu-bilden. Hierbei soll sich der Hund selbstsicher und freudig zeigen. Zur Motivation werden kleine Bälle, Beisswürste oder Futter eingesetzt. Bestandene Begleithundprüfung ist Voraussetzung

 


Fährte (Abt. A)

Für diese Abt. wird ein Gelände (abgemähte Wiese oder abge-erntete Getreideflächen) in der Größenordnung 1- 4,5 ha benö-tigt. Hierfür muss die Erlaubnis vom Eigentümer und vom verant-wortlichen Jagdpächter eingeholt werden.

Oberstes Gebot, kein Training und keine Prüfung während der Brut- und Setzzeit (Bremen 15.03-15.07, Niedersachsen 01.04-15.07) .

In der Fährtenarbeit wird dem Hund gelehrt, einer Spur an einer 10 Meter Leine zu folgen, die von einer Person getreten (Bodenver-letzung) wurde. Hierbei wittert der Hund zu 80 % die Beschädi-gung der Erdoberfläche. Von der Person werden sogenannte Geg-enstände(Holz, Leder, Textilien Länge 10 cm ; Breite 2,5 cm ; Höhe von 0,5 - 1 cm) ausgelegt, die der Hund finden und anzei-gen muss. Diese Fährtenarbeit prüft die Leistungsfähigkeit des Geruchsorgans und auch die Konzentrationsfähigkeit des Hundes. Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer direkten Kontakt mit der Natur und den faszinierenden Fähigkeiten seines Hundes. Bei der Ausbildung muss der Hundeführer die Bodenbe-schaffenheit (abgemähte Wiesen, abgemähte Getreidefelder), Witterung und Windrichtung berücksichtigen.

Unterordnung (Abt. B)

In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer (HF) Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Vom Hund werden hier Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrations-fähigkeit, aber auch Sozialver- halten gefordert. Die Unterord- nung ist die Visitenkarte des HF. Harmonie zwischen HF und Hund sind gefragt ! Gemäß der Interna- tionalen Prüfungsordnung der Gebrauchshunde (IGP I bis III)

werden folgende Übungen auf der Platzanlage abverlangt: Leinenführigkeit und Freifolgen mit Überprüfung der Schussfestigkeit (6mm Platzpa-tronen), Sitz auf Entfernung, Platz auf Entfernung, Stehenbleiben auf Entfernung,  Apportieren (Bringholz 650 gr bis 2000 gr) auf ebener Erde, Apportieren mit Sprung über 1 Meter und 1.80 Meter Hürde, Voraussenden mit Hinlegen. Bei dieser Vorführung befinden sich grundsätzlich zwei Teams (je ein HF mit Hund) auf der Platzanlage. Ein Hund erhält das Hörzeichen Platz, sein Hunde- führer entfernt sich dann 30 Schritte. Das zweite Team führt die gesamten o.a. Übungen vor. Anschließend wird getauscht und das erste Team führt vor.   

Schutzdienst (Abt. C)

Diese Abteilung ist in der Öffent- lichkeit zu Unrecht umstritten.

Unter den Hundesportlern ist dieses die Königsdisziplin. Nicht jeder Hund ist hierfür geeignet.

Voraussetzung für diese Arbeit ist ein Hund mit absolutem sicherem Wesen und einen hohen Anteil von Spiel/ Beutetrieb. Der Hund lernt ab Beginn seiner Ausbil- dung (12. Woche) im Rahmen seiner Beutetriebveranlagung, hinter Gegenstände (künstliche Beute) herzujagen, sie zu packen und festzuhalten. Nach seinem Zahnwechsel ( 5. bis 6. Monat) werden die künstlichen Beutege-genstände größer, so daß im Alter von 12 Monaten ein vollständig gepolsteter Beißarm für zu-künftige Übungen auf der Platz-anlage benutzt wird. Dieses ange-borene Beuteverhalten kann der Hund in verschiedenen Übungen (Verbellen, Beißen, Bewachen) ausleben. Schutzdienst ist letztlich nichts anderes, als ein ritualisier-ter Kampf zwischen Hund und einem Schutzdiensthelfer um den gepolsterten Beißarm. Die Kunst ist es, den Hund in seiner Erwar-tungshaltung von null auf hundert zu motivieren, wobei er sich ab-solut führen, leiten und lenken lassen muss. Diese Arbeit ist nicht für den Personen- Objektschutz geeignet !