Am 25. Mai 2011 hat der niedersächsische Landtag ein neues Hundegesetz in
Niedersachsen verabschiedet. Danach sollen alle neuen Hundehalter, unabhängig von der Größe oder Rasse ihres
Hundes, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass sie in der Lage sind sachgerecht mit ihrem Hund umzugehen. Das
gilt nicht für Hundebesitzer, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten haben, bzw. für bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Jäger und Führer
von Dienst- und Blindenhunden. Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischem Teil (35 Fragen) und einem praktischem
Teil.
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